Gemäß der österreichische Arbeitsmittelverordnung (BGBl. II Nr. 164/2000) dürfen Arbeitgeber Ihren ArbeitnehmerInnen nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, die hinsichtlich Konstruktion, Bau und weiterer Schutzmaßnahmen den für sie geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entsprechen. Neben einer umfassenden Information und entsprechender Unterweisung der ArbeitnehmerInnen erfordert das die Einhaltung der gesetzlichen Prüfpflichten.
Wir beraten Sie gerne über die jeweils geltenden Vorschriften und führen im Rahmen unserer Konzession
- Abnahmeprüfungen (§ 7),
- wiederkehrende Prüfungen (§ 8),
- Prüfungen nach außergewöhnlichen Ereignissen (§ 9), wie nach Unfällen oder umfassenden Reparaturen, sowie
- Prüfungen nach Aufstellung ortsveränderlich eingesetzter Arbeitsmittel (§ 10) durch
und stellen Prüfbefunde aus.
Für Arbeitsmittel, die vor Inkrafttreten der EG-Maschinenrichtlinie (1995) in Verkehr gebracht worden sind, analysieren wir die mit ihrer Verwendung verbundenen Gefährdungen, führen eine Risikobewertung durch und überprüfen die ordnungsgemäße Beschaffenheit des Arbeitsmittels nach dem 4. Abschnitt der AM-VO.